AGB

Telefonie

Anschlussvereinbarung

Zur Nutzung der Telefonie benötigt der Kunde einen Anschluss an das Kommunikationsnetz.

Teilnehmervertrag

Der Kunde unterschreibt beim Netzbetreiber einen Teilnehmervertrag. Darin werden der Beginn, die Leistung und die Kosten der Dienstleistung definiert. Gleichzeitig werden die Anschlussnummer, der Anschlussort und die Rechnungsadresse festgelegt.

Vertragsdauer

Der Teilnehmervertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien nach drei Monaten jederzeit aufs Ende des folgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Kosten

Die Kosten für den Anschluss, das Monatsabonnement und die Gesprächstarife sind auf dem Preisblatt festgelegt. Die Kosten für die Benutzung des Telefons werden ab 1.1.2015 quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Eine Anpassung dieser Preise kann durch den Netzbetreiber jeweils auf das Ende des folgenden Quartals vorgenommen werden. Auf diesen Zeitpunkt hin kann der Kunde den Teilnehmervertrag unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist auflösen.

Zur Beachtung

Zur Benutzung des Telefons muss das Modem mit Strom versorgt sein. Für die korrekte Standort-Lokalisierung im Notfall, darf das Modem nur an der Standortadresse betrieben werden. EWcom lehnt ansonsten jegliche Haftung ab.

Internet und TV

EWcom beliefert den Kunden mit dem Grundangebot von Fernseh- und Radioprogrammen. Voraussetzung ist, dass die Liegenschaft an das regionale Kommunikationsnetz angeschlossen ist und die hausinterne Installation den Vorschriften entspricht. Die Veränderungen des Programmangebotes bleibt vorbehalten, insbesondere infolge Auflagen durch den Veranstalter, Veränderungen in der technischen Verbreitung, Veränderungen der Kundenbedürfnisse, behördliche Auflagen usw. Die EWcom AG ist in keiner Weise verantwortlich für die übertragenden Inhalte. Die Fernsehgeräte sind entsprechend den Normen auszurüsten.

Vertragsdauer

Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung von beiden Vertragspartnern in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien nach drei Monaten jederzeit aufs Ende des folgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. EWcom kann gekündigte Anschlüsse jederzeit plombieren.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungspflicht beginnt im Monat der Inbetriebnahme der Hausinstallation bzw. bei Bezug der Wohnung, jedoch spätestens 3 Monate nach der Erstellung des Hausanschlusses durchs EWcom. Die Rechnung wird gleichzeitig mit der Stromrechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zu begleichen. Falls der Kunde trotz Mahnungen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist EWcom berechtigt, die Versorgung der Liegenschaft oder Wohnungseinheit zu unterbrechen. EWcom erhebt ab der 2. Mahnung Mahnkosten. Die Kosten für das Inkasso und die Unterbrechung (Plombieren) bleiben vorbehalten.

Tarifanpassungen

EWcom ist berechtigt, die Tarife einseitig zu verändern. Ist der Kunde mit der Anpassung der Abonnementsgebühr nicht einverstanden, kann er den vorliegenden Vertrag, auf den Zeitpunkt der Anpassung hin, per eingeschriebenem Brief kündigen.

Missbrauch

Das Entfernen von Plomben, der Anschluss ans Kommunikationsnetz in irgendeiner Form oder die Erweiterung der Installation ausserhalb der vertraglichen Vereinbarungen gelten als missbräuchlich und können rechtlich verfolgt werden. Zudem kann das EWcom Schadensersatz geltend machen.

Zutrittsrecht für Installationen und Kontrollen

Das EWcom und seine Beauftragten sind berechtigt die angeschlossenen Räumlichkeiten nach Voranmeldung zu betreten und die notwendigen Abklärungen, Plombierungen, Kontrollen usw. vorzunehmen.