Anpassungen Replay-TV

Auf Grund der schweizweit neu geltenden Regelungen für das Überspringen von Werbung im Replay-TV (Gemeinsamer Tarif 12) muss auch WALY.TV einige Änderungen vornehmen.

Was bedeutet das genau?

Ab dem 01.11.2022 werden Kunden mit einem WALY.TV Flott Vertrag oder einem WALY.TV Vertrag (ohne Internet) folgende Änderungen erfahren:

  • Beim Starten von Replay, wird ein Werbespot von 5 bis 7 Sekunden angezeigt.
  • Beim Drücken der Pause-Taste (im Replay und Live) wird ein Werbebild angezeigt.
  • Beim Überspringen von einem Werbeblock werden zwei bis drei Spots von maximal 130 Sekunden eingespielt.

Kunden mit einem WALY.TV Schnäll oder WALY.TV Vollgas Vertrag sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Neu gibt es die Option Replay «Anno dazumal» mit welcher betroffene Kunden die Replay Funktionalität wie «Anno dazumal» für CHF 5.- monatlich freischalten können.

Welche Sender sind betroffen?

  • 3+
  • 4+
  • 5+
  • 6+
  • 7+ / NICK Schweiz
  • Kabel Eins
  • NITRO
  • ProSieben
  • ProSieben MAXX
  • Puls 8
  • RTL
  • RTLZWEI
  • S1
  • SAT.1
  • SAT.1 Gold
  • sixx
  • TV24
  • TV25
  • VOX

Ab 2023 folgen voraussichtlich folgende Sender:

  • TeleZüri
  • TeleBärn
  • Tele1
  • Tele M1
  • TVO
  • Telebasel
  • Léman bleu
  • Tele Ticino
  • Tele Top
  • Tele Südostschweiz
  • Canal Alpha
  • Canal9/Kanal9
  • La Télé
  • Tele Bielingue
  • SWISS 1
  • n-tv
  • SUPER RTL

Warum diese Anpassungen?

Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Branchenverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Verbreiterverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.

Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.